Das Standesamt hat das Kindeswohl im Auge
Deutsche Standesämter würden manchen dieser Babynamen vermutlich ganz schnell einen Riegel vorschieben. „Das Standesamt verweigert die Eintragung des Vornamens ins Geburtenregister, wenn der Vorname das Kindswohl zu gefährden droht“, heißt es in einer Veröffentlichung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags zum Namensrecht. Standesämter lehnen üblicherweise auch Namen ab, die „ihrem Wesen nach keine Vornamen sind wie zum Beispiel Warennamen, Fantasienamen oder Verunglimpfungen“, wie es beispielsweise auf der Homepage der Stadt Stuttgart heißt. Wer bei der Namenswahl unsicher ist, kann sich vertrauensvoll an die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) wenden: Dort gibt es eine telefonische Namensberatung.
Die GfdS hilft auch mit (kostenpflichtigen) Gutachten, wenn ein Standesamt sich weigert, einen bestimmten Namen für ein Kind einzutragen – zum Beispiel weil er sehr ungewöhnlich ist. Immer wieder müssen aber auch Gerichte Streit zwischen Eltern und Standesamt klären: So fielen bereits „Pfefferminze“ oder „Verleihnix“ bei den Richtern durch.
In Deutschland keine Chance hätte vermutlich auch die Vornamen, die sich Elons Musk und seine frühere Partnerin Grimes für ihre Kinder ausgedacht haben: X Æ A-12 und Y.
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