„Allein schon auf die Frage muss man erst einmal kommen“, sagt Torsten Herrmann. Der Unternehmer aus Steinbach-Hallenberg muss nachweisen, dass in seiner Firma keine Kinderarbeit stattfindet. Das verlangt das Lieferkettensorgfaltsgesetz von ihm. Dabei weiß Herrmann, der im Ehrenamt auch Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen ist, dass dieses Gesetz eigentlich erst für Betriebe ab 1000 Mitarbeitern gilt. Bei ihm sind es nur 130. Aber wenn er seine Produkte an einen großen Abnehmer verkaufen will, muss er als Teil der Kette die Nachweise liefern – auch wenn er in Deutschland produziert, wo Kinderarbeit ohnehin verboten ist.