Stadtlengsfeld Wer sich beteiligt, darf sein Gartenhäuschen behalten

Die Gartenhaussiedlung in der Gartenstraße in Stadtlengsfeld soll Bestandsschutz erhalten. Das gilt allerdings nur für Grundstücke, deren Eigentümer sich an den Kosten des Bebauungsplanes beteiligen. Foto: Heiko Matz

Das Wochenendhausgebiet in der Gartenstraße in Stadtlengsfeld wird – über die Aufstellung eines Bebauungsplanes – legitimiert. Eigentümer, die sich nicht beteiligen, dürfen künftig keine Häuschen mehr im Garten haben. Was bereits steht, muss dann abgerissen werden.

 
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