Sportpolitik Schmerzensgeld und Schadenersatz

Miriam Schmidt
Ihm bleibt ein langwieriger Prozess erspart: Jan Hempel. Foto: dpa/Bernd Wüstneck

Ex-Wasserspringer Jan Hempel und der Deutsche Schwimm-Verband haben ihren Streit außergerichtlich beigelegt.

 
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Der Streit zwischen dem ehemaligen Wasserspringer Jan Hempel und dem Deutschen Schwimm-Verband über eine Entschädigung wegen jahrelangen sexuellen Missbrauchs ist beigelegt. Der DSV zahlt dem Olympiazweiten von 1996 Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von insgesamt 600 000 Euro. Hempels Anwalt Thomas Summerer sowie sein Manager Oliver Hillebrecht hatten in langwierige Verhandlungen mit dem DSV, der durch die beiden Vizepräsidenten Wolfgang Rupieper und Kai Morgenroth vertreten wurde, die Einigung erzielt. Das geht aus einer Mitteilung von Summerer hervor. Auch der DSV teilte mit, dass eine Einigung mit Hempel erzielt worden sei.

Der DSV hatte eine unabhängige Aufarbeitungskommission eingesetzt, die eine Schlichtung empfahl. Diese mündete nun in einen Vergleich, der Hempel eine Fix-Zahlung von 300 000 Euro sowie eine Zahlung von weiteren 300 000 Euro in monatlichen Raten über zehn Jahre hinweg garantiert. Damit konnte eine Klage vermieden werden. Die Höhe dieser Schmerzensgeldzahlung ist in Deutschland ungewöhnlich.

„Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, eine außergerichtliche Lösung zu finden, die juristische und moralische Ansprüche miteinander verbindet. Ein längerer Prozess, womöglich über mehrere Instanzen, hätte meinem Mandanten mehr geschadet als genützt“, erklärte Hempels 63-jähriger Anwalt Summerer. „Für den DSV ist es von zentraler Bedeutung, die Integrität und Sicherheit unserer Mitglieder und Aktiven zu gewährleisten. Diese Entscheidung spiegelt unsere moralische Verpflichtung und den tiefen Respekt gegenüber Jan Hempel und allen Betroffenen wider“, sagte Vizepräsident Wolfgang Rupieper laut einer DSV-Mitteilung.

Die Aufarbeitungskommission begrüßte die einvernehmliche Schlichtung im Fall. „Wir sehen darin einen verantwortungsvollen und integren Schritt des Schwimmsports zur Wiedergutmachung von erlittenem Unrecht und begreifen dies als einen wertvollen Impuls für unsere Aufgabe, die Missbrauchsfälle im Deutschen Schwimmsport zu erhellen und daraus Empfehlungen für den zukünftigen Schutz vor Gewalt zu erarbeiten“, teilten Bettina Rulofs und Martin Nolte mit, die den Vorsitz der Kommission innehatten.

Hempels Fall hatte eine breite Diskussion über Missbrauch und Gewalt im deutschen Sport und deren Aufarbeitung ausgelöst. In einer Dokumentation der ARD unter dem Titel „Missbraucht – Sexualisierte Gewalt im deutschen Schwimmsport“ hatte Hempel im August 2022 erstmals die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs gegen seinen 2001 gestorbenen langjährigen Trainer Werner Langer öffentlich gemacht. Demnach soll Langer sich von 1982 bis 1996 an dem Olympia-Zweiten von Atlanta 1996 vergangen haben. Im Film warf Hempel dem DSV vor, schon 1997 von den Vorwürfen gewusst, aber nichts Entscheidendes getan zu haben.

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