Für einen weiteren Diebstahl soll der Angeschuldigte in der Nacht des 4. April über ein offenstehendes Badezimmerfenster in das Kinder- und Jugendheim gelangt sein, wo er zufällig auf den elfjährigen Jungen und später auf das dort wohnende Mädchen getroffen sein soll. An der Zehnjährigen soll der 25-Jährige dann sexuelle Handlungen mit seinen Händen ausgeübt haben. Anschließend soll er die Einrichtung wieder verlassen haben.
Nach Streit kommt es zur Tragödie
Eine Beteiligung an der Tötung des zehnjährigen Mädchens ist dem Angeschuldigten nicht nachzuweisen. Vielmehr haben die Ermittlungen den Verdacht erhärtet, dass der elfjährige Junge das Mädchen – nachdem der Angeschuldigte die Einrichtung verlassen hatte – getötet hat, als es zwischen diesen beiden zu einer Streitigkeit kam. Aufgrund der Strafunmündigkeit des Jungen kann gegen ihn kein Strafverfahren wegen der Tat durchgeführt werden. Der Elfjährige wurde durch die zuständigen Behörden in gesicherte Obhut genommen.
Der Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Er hat im Rahmen des Ermittlungsverfahrens die ihm zur Last gelegten Taten zu einem großen Teil gestanden. Die Ermittlungen zu der Strafanzeige einer Privatperson wegen Pflichtverletzungen der für die Fürsorge der Kinder zuständigen Behörden dauern noch an.