Die Sparkasse Arnstadt-Ilmenau behauptet laut VZT in ihren Kündigungsschreiben, der Prämiensparvertrag sei von beiden Seiten erfüllt, weil die vereinbarte höchste Prämienstufe und somit das Sparziel erreicht sei. Sie argumentiert dabei auch mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Dieses hatte am 14. Mai 2019 entschieden, dass Sparkassen langfristige Verträge unter Umständen kündigen dürfen, wenn die versprochenen Prämien gezahlt worden sind. „Auch nach dem BGH-Urteil darf eine Sparkasse nicht jeden Prämiensparvertrag kündigen“, sagt Andreas Behn, Referatsleiter für Finanzen und Versicherungen der Verbraucherzentrale Thüringen. „Dies ist erst dann möglich, wenn die Sparkasse alle vereinbarten Prämien gezahlt hat.“ Betroffene Kunden sollten ihren Sparvertrag genau prüfen. Die gekündigten Verträge vom Typ „S Prämiensparen – flexibel“ richten sich nach den Sparjahren. Die gezahlte Prämie steigt bis zum 15. Sparjahr an und bleibt ab diesem gleich. Verbraucher mit solchen Vertragskonditionen sollten ihrer Kündigung schriftlich widersprechen. Für den Widerspruch bietet die Verbraucherzentrale einen kostenlosen Musterbrief an.