Sonneberg/Neuhaus Täter kann von Sucht nicht lassen
Von Stefan Löffler 20.03.2014 - 00:00 Uhr
Ihm ist keine positive Sozialprognose stellbar und er ist Rückfall-Täter. Deshalb kann die einem Neuhäuser wegen vorsätzlichen Führens eines Kfz ohne Fahrerlaubnis aufgebrummte Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
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