Neuhaus am Rennweg/Neustadt bei Coburg - Sind die vom Zweckverband Rennsteigwasser veranlassten Gerichts- und insbesondere Rechtsanwaltskosten in einem arbeitsgerichtlichen Prozess notwendig oder waren sie vermeidbar? Diese Frage hat Wolfram Salzer Ende Juli an den Thüringer Rechnungshof durchgestellt.

Der Jurist aus Neustadt bei Coburg jedenfalls hat Zweifel am Gebahren des Versorgers mit Sitz in Neuhaus am Rennweg. Salzer hat einen vormaligen Rennsteigwasser-Mitarbeiter im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vertreten. Am 29. April wurde der Konflikt in einem gerichtlichen Vergleich beigelegt. Was Salzer umtreibt, ist sein vom Verband beauftragtes Gegenüber. "Satzungsgemäß nimmt der Kommunale Arbeitgeberverband die Interessen seiner Mitglieder in allen anfallenden arbeits- und tarifrechtlichen Auseinandersetzungen wahr. Dabei übernimmt er auch die Prozessvertretung der ordentlichen Mitglieder in Streitigkeiten, die ihre Grundlage im Arbeitsverhältnis haben bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Dieser umfangreiche Dienst wird durch einen jährlichen Mitgliedsbeitrag gedeckt." Im Normalfall, so meint Salzer, hätte Rennsteigwasser sich also mit einem Anwalt aus den Reihen des KAV begnügen können - was der Verband allerdings nicht tat. Tatsächlich beauftragte der Versorger einen Beistand aus Jena mit seiner Vertretung vor Gericht. Statt lediglich für Reisespesen aufkommen zu müssen - pro Gerichtstag wären dies 62 Euro - entschloss man sich somit einen Nicht-KAV-Anwalt in die Bütt zu schicken, dessen Honorar sich dann allerdings bekanntlich am Streitwert des Falles bemisst. In der Auseinandersetzung, in der Salzer seinen Mandanten vertrat, sei mit Kosten zulasten des Verbandes in Höhe von knapp 4000 Euro zu rechnen. Aus Sicht des Neustadters handelt es sich damit um Auslagen, "welche auf Grund der Möglichkeit, sich nahezu kostenfrei gerichtlich und außergerichtlich vertreten zu lassen, vermeidbar sind". Letztendlich, so Salzer, würden die Verbandskunden unnötig belastet, "zumal die Mitgliedsbeiträge zum KAV weiter vom Zweckverband zu bezahlen sind".

Warum Rennsteigwasser von diesem üblichen Prozedere abweicht, erschließt sich dem Neustadter nicht recht: "Der KAV hat bis vor wenigen Jahren auch Rennsteigwasser exzellent vertreten", was er selbst mehrfach erlebt habe. "Bei der nunmehrigen Prozessvertretung allerdings fallen selbstverständlich Rechtsanwaltsgebühren an."