Sonneberg - Eine Tuberkuloseinfektion, 520 mit Noroviren, 26 mit Salmonellen, fünf mit Hepatitis C im Jahre 2010. Das Gesundheitsamt im Landratsamt Sonneberg weiß Bescheid, wenn es um schwere, ansteckende Krankheiten geht. Sie sind meldepflichtig, und so kann die Behörde Auskunft geben über die ansteckenden Krankheiten im Landkreis, für die der Gesetzgeber eine Meldepflicht vorsieht. Meldepflichtig dabei sind nicht nur die Ärzte, sondern auch die Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen, in denen die ansteckenden Krankheiten auftreten. Der Erkrankte selbst muss sich dahingehend nicht rühren.