Sonneberg/Neuhaus Kein Blankoscheck für die Party

Von Christoph Winter
Seit dem Jahr 2002 können Eltern nach dem Jugendschutzgesetz einer volljährigen Person mit einer "Erziehungsbeauftragung" die Erziehung ihrer Kinder zeitweise übergeben. Mit einem solchen "Mamazettel" können Jugendliche unter 18 Jahren in Begleitung sich bis 24 Uhr in Diskotheken aufhalten. Foto: C. Winter Foto:  

Seit einigen Jahren erlaubt das Jugendschutzgesetz die zeitweilige Übertragung des Erziehungsauftrags. Die "Betreuer" müssen einigen Anforderungen gerecht werden. Vor allem aber dürfen sie nicht betrunken sein.

 
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