Sonneberg - Jedes Jahr zur gleichen Zeit steht die Kindertagesbetreuung als Teilplan des Jugendhilfeplanes zur Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss an. Die Vorbereitung des umfangreichen Werkes beschäftigt Städte und Gemeinden, Träger und die Mitarbeiter des Jugendamtes aber schon länger. Bedarfszahlen müssen ermittelt und mit dem Platzangebot abgeglichen werden. Daneben gilt es die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.