Sonneberg - Immer mehr Menschen sind auf Unterstützung aus den Sozialtöpfen des Bundes angewiesen. Von denen gibt es mehrere: Neben Hartz IV (SGB II) werden nach § 8 SGB XII unter anderem Grundsicherungsleistungen, Hilfen zur Gesundheit und zur Pflege sowie Eingliederungshilfen gezahlt. Wer da noch durch die Maschen rutscht, den bewahrt die laufende "Hilfe zum Lebensunterhalt" (HzL), sprich: Sozialhilfe im engeren Sinne, wie das im Amtsdeutsch heißt, als unterste Ebene des sozialen Netzes vor dem Absturz.