Sonneberg – In diesem Jahr hat der Gesetzgeber einen Grundsatz aufgehoben, der seit Bismarcks Zeiten galt Vor einer kirchlichen Trauung muss eine standesamtliche stattfinden, sonst begehen die Geistlichen eine Ordnungswidrigkeit. Geregelt war das in den Paragrafen 67 und 67a des Personenstandsgesetzes. Zum 1. Januar 2009 wurden diese Klauseln ersatzlos gestrichen. Paare, die ausschließlich einen Bund vor Gott und nicht vor dem Staat eingehen wollen, können dies seitdem tun.