Judenbach - Wie bekannt, soll das Verbrennen von Grünabfällen mit Wirkung ab 1. Januar 2016 völlig verboten sein. Das bedeutet: Es wird künftig auch keine befristeten Zeiträume mehr geben, in denen man verbrennen darf.

Den Gemeinden ist es freigestellt, sich zu dieser Entscheidung zu positionieren oder nicht. "Wollt ihr, dass wir dazu etwas einreichen oder nicht?" fragte Bürgermeister Albrecht Morgenroth am Montag die Abgeordneten des Gemeinderats. Als Erstes kam "Können wir zwar machen, nützt ja aber wieso nichts", meinte Joachim Fleischmann (Fraktion Die Linke/Freie Wähler/Bürgerinitiative Jagdshof): "Wir sollten schon was dazu einreichen, denn diese Entscheidung ist für die Bewohner des ländlichen Raumes ein feindlicher Akt. Die Umweltschutz-Gründe sind vorgeschoben. Das ist reiner Aktionismus."

Ein anderer fragte: "Wie viel verfährt man denn Benzin, bis man bei der Grüngutannahme ist?" Und Fleischmanns Fraktionskollege Patrick Wagner meinte: "Wehret den Anfängen! Es fängt an bei ein paar brennenden Ästen an und hört beim Verbot eines dampfenden Bratwurstrost auf." sl