Wer sich besoffen hinter das Lenkrad seines Autos setzt und noch nicht einmal einen gültigen Führerschein hat, muss mit Strafe rechnen - selbst wenn er bei der Verhandlung durch Abwesenheit glänzt. Das Sonneberger Amtsgericht hat so einen Trunkenheitsfahrer kürzlich verurteilt. Die Tat ließ er zwar durch seine Verteidigerin abstreiten, aber die Aussagen von mehreren Zeugen wogen für das Gericht schwerer.