Sonneberg - Der junge Mann war wohl etwas zerstreut, als er bereits im Dezember in einer Bankfiliale in der Bahnhofstraße Geld abhob und vergaß, es aus dem Ausgabeschacht des Automaten zu nehmen. Als er das bemerkte und zurück lief, waren die Scheine bereits verschwunden. Er erstattete Anzeige wegen Fundunterschlagung.

Anhand der Videoaufzeichnungen der Filiale konnten die ermittelnden Beamten schließlich erkennen, dass die nachfolgende Nutzerin das Geld aus dem Automaten nahm und es darauf ablegte. Der nächste Kunde allerdings konnte der Versuchung nicht widerstehen und nahm den Fund an sich.

Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, konnten die Nutzer unterdessen ermittelt und befragt werden. Das Geld erhielt der erleichterte 22-Jährige wieder.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine derartige Mitnahme nach dem Strafgesetzbuch als Unterschlagung gilt und strafbar ist. Für diese könne man mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe verurteilt werden. cob