SONNEBERG – „Wir haben uns an den Großanbietern orientiert und bereits am 23. Juli mit unserem Sommerschlussverkauf begonnen“, erklärt Hans Hene vom gleichnamigen Schuhhaus in der Bahnhofstraße und bestätigt damit zugleich, dass er an dem von jeher angesetzten Zeitraum letzte Juliwoche bis erste Augustwoche festhält. Tatsächlich ist es für die Kunden heutzutage schwieriger, den Überblick zu behalten, da die Bezeichnungen Sommerschluss- und Winterschlussverkauf nicht gesetzlich geschützt und somit weder an bestimmte Zeiträume beziehungsweise Beschränkungen noch an Warengattungen gebunden sind. So weist die Verbraucherzentrale Berlin darauf hin, dass das Sortiment der im Saisonschlussverkauf angebotenen Waren jetzt auch um Haushaltswaren, Schmuck oder Möbel erweitert worden sei.