Steinach - Wie BI-Sprecher Bernd Sauer mitteilt, habe man die Gründe der Ablehnung durchs Rathaus geprüft und sich dann entschieden, fristgemäß Klage beim Verwaltungsgericht Meiningen auf Zulassung einer Bürgerabstimmung nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in der Thüringer Kommunalordnung einzureichen. "Ziel dieser Klage ist, alle wahlberechtigten Bürger von Steinach im Rahmen der direkten Demokratie über die Zweckmäßigkeit, Umweltbelastungen und betriebswirtschaftliche Plausibilität der, vom Stadtrat am 14. September mehrheitlich beschlossenen, Variante 2, einer Gondelbahn ab dem Stadion, abstimmen zu lassen. Bürgermeister Kurtz will das verhindern."