Frust und Ärger über "unerfreuliche Behördenpost", wie Bußgeldgescheide- ob gerechtfertigt oder nicht- kennt wohl fast jeder. Wie aber den Ärger kanalisieren, damit anschließend nicht noch mehr Ärger droht? Eine Beleidigung ist eine Straftat und kann teuer zu stehen kommen. Insbesondere, wenn es sich bei der Beleidigten um eine Polizistin handelt, wie im Fall, der jüngst vor dem Amtsgericht Sonneberg verhandelt wurde.