Sonneberg/Neuhaus Baumschnitt darf verbrannt werden

Saalfeld - Im Zeitraum vom 8. bis zum 22. Oktober darf montags bis samstags zwischen 10 und 18 Uhr, trockener und unbelasteter Baum- und Strauchschnitt, der auf einem nicht gewerblich genutzten Grundstück anfällt, verbrannt werden. Das teilt das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt mit.

 
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