Sonneberg/Neuhaus - Betrug nach Vortäuschung von Kaufkraft - so lautete die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen einen nun 44-jährigen gebürtigen Westthüringer, der schon seit längerem in der Rennsteigregion beheimatet ist. Er hatte ein gebrauchtes Quad gekauft, es aber nie bezahlt. Der Eigentümer des Quads und dessen potenzieller Käufer kannten sich. Sie wohnten schon länger nahe beieinander. Das Quad hatte der Glasbläser schon länger ungenutzt in seiner Garage stehen. Als er nach Frankenblick verzog, kam er mit dem nun Angeklagten überein, dass dieser ihm das Quad abkaufen könne - für insgesamt 2 000 Euro, zu zahlen in Monatsraten zu 1 00 Euro - so die schon Ende 2012 getroffene Absprache. Im März 2013 wurde der offizielle Kaufvertrag geschlossen. Der Interessent holte das Quad ab und dessen Eigentümer gab ihm sogleich die Fahrzeugpapiere mit - ohne das der Käufer auch nur eine Monatsrate gezahlt hätte. "Ich hab' ihm eben vertraut, kannte ihn ja schon lange", sagte der Mann als Zeuge vor Gericht aus. Als dann kein Geld kam, habe der Käufer ihn immer wieder vertröstet: "Du kriegst schon dein Geld."