Sonneberg/Neuhaus am Rennweg - Keine Einnahmen, weil das eigene Geschäft geschlossen bleiben muss, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit: Wer wegen der Infektionsschutz-Beschränkungen weniger Geld hat, der soll sich wenigstens in seiner eigenen Wohnung geborgen fühlen. Der Gesetzgeber in Berlin schützt daher Mieter vor Kündigung, wenn sie ihre Miete im Augenblick nicht zahlen können. Nutzen die Mieter im Landkreis diese Möglichkeit? Und ist das überhaupt eine gute Idee?