Sonneberg - Sehr viel weiter hätten Staatsanwältin und der Vertreter der Nebenklage auf der einen, und der Verteidiger auf der anderen Seite kaum auseinander liegen können. Als am Ende des zweiten Verhandlungstages die Plädoyers gehalten wurden, forderte Beate Grün eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten für zwei Fälle von sexuellem Missbrauch eines Kleinkindes, die dem Angeklagten zur Last gelegt werden. Matthias Loßmann - dieser vertritt die Mutter des betroffenen Kindes - riet dem Schöffengericht sich beim Strafmaß besser am oberen Ende dessen zu orientieren, was der Gesetzgeber zugesteht. Verteidiger Werner Kaiser machte hingegen Freispruch für seinen Mandanten geltend. Es sei der Anklage unterm Strich nicht gelungen die Vorwürfe zu belegen. "Im Zweifel für den Angeklagten" laute daher die Vorgabe.