Kati Nimz zählt derweil ein paar Punkte der Auflagen auf, welche ihre Übungsleiter bei einer möglichen Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs im Kinder- und Jugendbereich vollumfänglich beachten müssten: 1,50 Meter Abstand und eine maximale Gruppenstärke von zehn Leuten inklusive Übungsleiter sind nur der Anfang einer scheinbar endlosen Liste an Hygiene-Maßgaben. Des Weiteren dürfen keine Fahrgemeinschaften gebildet werden, und auf einer bestimmten Quadratmeterfläche dürfen sich nur eine bestimmte Anzahl an Personen aufhalten. Und nicht zu vergessen: Die Eltern müssen all das auch noch absegnen und die Einschränkungen mittragen. Nimz lobt in dieser Beziehung den Thüringer Landessportbund, welcher seinen Vereinen umfangreiche Hilfe in dieser schwierigen Situation anbietet: "Der LSB beweist hier ein sehr gutes Händchen und hat auch eine Checkliste und zahlreiche hilfreiche Leitlinien für die Vereine herausgearbeitet. Das macht es allen Verantwortlichen leichter, den Überblick in diesem sich ständig ändernden Wirrwarr aus Regelungen zu behalten". Seitens der Stadt Sonneberg sucht man solch klare Vorgaben zu den Bestimmungen im Vereinssport aber vergeblich - hier hält man sich nach wie vor bedeckt und an der Sperrung von Sporthallen und Sportplätzen fest. Sicherlich ist das vor allem der Tatsache geschuldet, dass Sonneberg immer noch Neuinfektionen zu verzeichnen hat und man sich deswegen bei kulturellen und sportlichen Vereinsaktivitäten noch zurückhaltend gibt. Nimz, welche gleichzeitig Vizepräsidentin des Thüringer Landessportbundes ist, weist weitergehend auf einen nicht zu vernachlässigenden Aspekt hin: "Keiner darf vergessen, dass alle Übungsleiter hier ehrenamtliche Arbeit in ihrer Freizeit leisten. Wenn wir wieder in den Trainingsbetrieb einsteigen würden, müssten die Übungsleiter auf extrem viele neue Umstände achten, wofür sie dann auch die Verantwortung tragen. Wir sind alle nur Menschen, denen auch mal ein Fehler unterläuft. Wir haben uns im Vorstand darauf geeinigt, unseren Übungsleitern all das unter den aktuellen Voraussetzungen nicht zuzumuten und sie nicht diesen Unwägbarkeiten auszusetzen."