Sonneberg - Sportvereine in Thüringen, die für ihr Training Sportstätten nutzen, müssen zur Einhaltung von Verhaltens- und Hygieneregeln ein Infektionsschutzkonzept in Verantwortung der gesetzlichen Vereinsvertreter erstellen. Bei vereinseigenen Sportstätten tragen die Vereine für die Einhaltung von Verhaltens- und Hygieneregeln sogar eine doppelte Verantwortung - als Träger sowie als Nutzer.
Sonneberg Hilfe beim Hygiene-Plan
Susanne Traut 20.06.2020 - 10:46 Uhr