Schwarzarbeiter beschäftigt Gastronom bekommt neun Monate auf Bewährung

ap
Kellner. Symbolbild. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Einen Schaden von 61.000 Euro für die Sozialkassen hat ein Gastronom aus dem Landkreis Gotha angerichtet. Jetzt hat das Amtsgericht Erfurt ein Urteil verkündet.

 
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Erfurt - Wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 43 Fällen, so heißt es in einer Mitteilung der Polizei, ist ein 55-jähriger Gastronom aus dem Landkreis Gotha zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Die Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Erfurter Hauptzollamts hatte im Januar 2018 Unregelmäßigkeiten im Betrieb des Unternehmers festgestellt. Im Zuge der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Erfurt und des Hauptzollamts konnten die Beamten ihm nachweisen, dass der Gastronom in der Zeit von Februar 2015 bis August 2018 einen Teil seiner Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung angemeldet hatte, Löhne teilweise schwarz auszahlte und Lohnzettel sowie Arbeitszeitnachweise entweder falsch oder gar nicht führte.

Während seiner Verhandlung im November war der Unternehmer geständig, was sich auf die Höhe seines Strafmaßes auswirkte.

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