Erfurt - Wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 43 Fällen, so heißt es in einer Mitteilung der Polizei, ist ein 55-jähriger Gastronom aus dem Landkreis Gotha zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden.