Im Dezember hatte der Kreistag sich auf das Hare-Niemeyer-Verfahren geeinigt, wonach jeder Fraktion entsprechend ihrer Größe anteilig Sitze in der siebenköpfigen Schöffenwahl-Kommission zusteht. Demnach hatte die AfD das Anrecht auf einen Sitz. Für diesen schlug sie in den vergangenen Kreistagssitzungen bereits drei Mal ihren Kreisrat Volker Rosenhahn als Vertrauensperson vor. Drei Mal erreichte er dabei die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit nicht.