Im Dezember hatte der Kreistag sich auf das Hare-Niemeyer-Verfahren geeinigt, wonach jeder Fraktion entsprechend ihrer Größe anteilige Sitze in der siebenköpfigen Schöffenwahl-Kommission zusteht. Demnach hatte die AfD das Anrecht für auf einen Sitz. Für diesen schlug sie in den vergangenen Kreistagssitzungen bereits drei Mal ihren Kreisrat Volker Rosenhahn als Vertrauensperson vor. Dreimal erreichte er dabei die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit nicht.