Schnelltest Zum Abstrich geht’s ins Autohaus oder zur Zaunbaufirma

Ein Plakat am Stadteingang weist auf das Testzentrum hin. Foto: willmson@gmx.de/Sascha Willms

Schnelltests sind ein Instrument, um die Corona-Lage einzuschätzen und sie sind verpflichtend, etwa für ungeimpfte Arbeitnehmer. Im Landkreis gibt es zurzeit 23 offizielle Testzentren. Als solches zugelassen zu werden, ist relativ einfach.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Schmalkalden - Nachdem im vergangenen Jahr kurzzeitig die kostenlosen Corona-Bürgertests abgeschafft wurden, führte der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn diese im November wieder ein. Die Abschaffung hatte Spahn mit Sicherheit auch angesichts der explodierenden Kosten angeordnet. Allein im Mai 2021 soll das Bundesamt für Soziale Sicherung eine Milliarde Euro für die kostenlosen Bürgertests an die Kassenärztlichen Vereinigungen überwiesen haben, so eine Schätzung.

Im November wurden sie also wieder eingeführt. Auch, weil die 3G-Zugangsbeschränkung am Arbeitsplatz verpflichtend wurde, also ungeimpfte Arbeitnehmer nur noch mit einem Testnachweis in die Betriebsstätte/Büro durften. Außerdem regelt die entsprechende Verordnung des Landes Thüringen bestimmte Bereiche, für die man einen aktuellen Schnelltest benötigt – etwa bei körpernahen Dienstleistungen, Besuch von Gaststätten usw. Aber auch bei 2G-Plus-Zugangsbeschränkungen, zum Beispiel in Fitnessstudios (in geschlossenen Räumen), Spielhallen oder öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 Personen benötigt man einen Nachweis über einen negativen Schnelltest. Der Zusatz „Plus“ bedeutet also: Antigen-Schnelltest.

Einmal wöchentlich

Jeder Bürger hatte somit ab November wieder einen Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest pro Woche, unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status. Doch wie oft jemand ein Testzentrum aufsucht, wird nicht kontrolliert. Heißt: Jeder, der möchte, kann, so oft er will oder muss, einen Test machen und erhält den Schein, der ihn als coronanegativ für 24 Stunden ausweist. Die Kosten für die Tests rechnet der jeweilige Anbieter mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab.

Während es in Großstädten 24-Stunden-Testzentren gibt, sieht es auf dem Land anders aus. Hier suchte das Gesundheitsamt des Landkreises nach privaten Anbietern, in der Statistik als „Testzentren Dritter“ aufgeführt, die diese Bürgertests durchführen und nach Partnern, die vom Gesetz her solche Schnelltests durchführen dürfen, etwa Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, medizinische Labore, Rettungs- und Hilfsorganisationen und die von einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) betriebenen Testzentren. Insgesamt sind im Landkreis Schmalkalden-Meiningen derzeit 23 Örtlichkeiten als Schnelltestzentrum ausgewiesen.

Nach Partnern gesucht

Ein Blick auf diese Anbieter zeigt, dass sich im Prinzip jeder dafür anmelden kann. Das Angebot, das sich ständig ändern kann, wird über alle Kanäle des Landratsamtes wöchentlich aktualisiert, etwa auf der Homepage: www.lra-sm.de.

Unter den Anbietern sind welche mit medizinischer Aus- bzw. Vorbildung wie eben das DRK, Apotheken, Physiotherapien, Pflegedienste, eine Gesundheitsberatung sowie Heilpraktiker. In Schmalkalden werden aber auch im Familienzentrum, in einer Raststätte im Gewerbepark, in einer Zaunbau-Firma, bei einer Tagesmutter und in einem Geldinstitut Abstriche genommen.

In Oberhof ist das Berghotel als Teststelle ausgewiesen, in Zella-Mehlis das Wohnheim des Bildungscenters Südthüringen, in Rohr ein Hersteller von Linearführungsprofilen aus Stahl, in Meiningen ein Autohaus.

Der Landkreis hat für das Vorhalten von Schnelltestangeboten im Landkreis Schmalkalden-Meiningen diese Partner als Leistungserbringer beauftragt, „die rechtlich eigenverantwortlich agieren und gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung eigenverantwortlich abrechnen“, heißt es auf Nachfrage in der Meininger Behörde. Grundsätzlich könne jeder Interesse an der Betreibung eines Schnelltestangebotes bekunden. Mit einem formlosen Antrag müsse ein Konzept eingereicht werden, das vom Gesundheitsamt geprüft werde. Öffnungszeiten und Testkapazitäten lege der Betreiber fest. Er müsse an den Fachdienst Gesundheit Dokumente schicken wie das Hygienekonzept der Teststelle, den Sachkundenachweis über die korrekte Abstrichnahme, den Handelsnamen des zum Einsatz kommenden Schnelltests und eine Versicherung zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften. Die Unterlagen müssen per Mail an schnelltest@lra-sm.de gesendet werden. Wenn das Amt den Antrag genehmige, komme ein Bescheid und das Testzentrum könne eröffnet werden.

Mitarbeiter des Fachdienstes Gesundheit würden vor Ort die notwendigen Schulungsnachweise kontrollieren, die ein Drittanbieter vorlegen müsse. Bei der Beantragung sollten die Nachweise zur Durchführung einer Schulung, die bei einem zertifizierten Träger erfolgen muss, vorgelegt werden.

11,50 Euro pro Test

Ob in den Schnelltestzentren alles nach Recht und Gesetz läuft, beispielsweise, ob die Tests korrekt durchgeführt werden und alle abgerechneten Tests auch tatsächlich vorgenommen wurden, kontrolliere der Fachdienst Gesundheit „stichprobenartig“. „Die Betreiber sind verpflichtet, die durchgeführten Tests zu dokumentieren und der KV sowie dem Fachdienst Gesundheit mitzuteilen“, teilt der Sprecher des Landratsamtes mit.

Die Abrechnung der Tests erfolgt laut Landratsamt „ausschließlich mit der KV“. Wie viel Geld der Drittanbieter bekommt, regelt eine bundesweite Testverordnung. Dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen entstehen in diesem Zusammenhang keine Kosten.

Die KV Thüringen erstatte allerdings nichts, sie agiere lediglich als Abrechnungsstelle. Auszahlungen erfolgen über das Bundesamt für Soziale Sicherung, ist auf Nachfrage von der KV zu erfahren. Seit 1. Juli 2021 werden acht Euro für die Durchführung des Tests (also den Abstrich) gezahlt, seit 1. Februar 2022 pauschal 3,50 Euro als Sachkosten für den Test. Im Dezember 2021 und Januar 2022 wurden kurzzeitig 4,50 Euro pro Test gezahlt.

KV nur Abrechnungsstelle

Wie viele Schnelltests insgesamt von den offiziellen Schnelltestanbietern im Landkreis Schmalkalden-Meiningen durchgeführt wurden, kann die Sprecherin der KV Thüringen nicht sagen. „Die Kassenärztlichen Vereinigungen nehmen einzig gemäß der entsprechenden Verordnung des Bundes die monatlichen Meldungen der registrierten Testanbieter entgegen. Uns obliegt damit die Aufgabe als Abrechnungsstelle. Überprüfen können wir ausschließlich formale Aspekte. Daten werden beim Bundesgesundheitsministerium gebündelt. Unserer Auffassung nach sind wir nicht befugt, bundeslandspezifische Daten zu Bürgertests herauszugeben“, teilt Luisa Ihle, Leiterin Stabsstelle Kommunikation/Politik der KV Thüringen, mit.

Die fachliche Kontrolle der Bürgertestzentren, so Ihle weiter, obliege den Gesundheitsämtern. Eine komplette, bundesweite Übersicht über die Ausgaben findet man beim Bundesamt für Soziale Sicherheit (www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/covid-19-krankenhausentlastungsgesetz/auszahlungsbetraege). Dort sind in einer Tabelle die Zahlungen für Corona-Tests unterteilt nach KV-Bezirken aufgeschlüsselt. Per 15. Februar sind demnach für „Testzentren Dritter“ in Thüringen 90 000 Euro gezahlt worden, für KV-Zentren beläuft sich die Summe auf 2,8 Millionen Euro. Die Ergebnisse der Bürgertests gehören laut Ihle nicht zum Prüfauftrag der KV. Die Ergebnisse werden den Gesundheitsämtern übermittelt.

Eine Übersicht über die Schnelltestangebote in der Region finden Sie täglich im Lokalteil unter der Rubrik „Corona-Test-Angebote“. Da sich die Öffnungszeiten der Schnelltestanbieter kurzfristig ändern können, rät das Landratsamt, sich unter www.lra-sm.de/schnelltest zu informieren. Hier stehen die tagesaktuellen Informationen. Diese Angaben beruhen auf einer wöchentlichen E-Mail-Abfrage des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen, das keine Gewähr für die Richtigkeit übernimmt. Im Zweifel sollte man den Schnelltest-Anbieter im Vorfeld telefonisch kontaktieren.

Autor

Bilder