Unter den Anbietern sind welche mit medizinischer Aus- bzw. Vorbildung wie eben das DRK, Apotheken, Physiotherapien, Pflegedienste, eine Gesundheitsberatung sowie Heilpraktiker. In Schmalkalden werden aber auch im Familienzentrum, in einer Raststätte im Gewerbepark, in einer Zaunbau-Firma, bei einer Tagesmutter und in einem Geldinstitut Abstriche genommen.
In Oberhof ist das Berghotel als Teststelle ausgewiesen, in Zella-Mehlis das Wohnheim des Bildungscenters Südthüringen, in Rohr ein Hersteller von Linearführungsprofilen aus Stahl, in Meiningen ein Autohaus.
Der Landkreis hat für das Vorhalten von Schnelltestangeboten im Landkreis Schmalkalden-Meiningen diese Partner als Leistungserbringer beauftragt, „die rechtlich eigenverantwortlich agieren und gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung eigenverantwortlich abrechnen“, heißt es auf Nachfrage in der Meininger Behörde. Grundsätzlich könne jeder Interesse an der Betreibung eines Schnelltestangebotes bekunden. Mit einem formlosen Antrag müsse ein Konzept eingereicht werden, das vom Gesundheitsamt geprüft werde. Öffnungszeiten und Testkapazitäten lege der Betreiber fest. Er müsse an den Fachdienst Gesundheit Dokumente schicken wie das Hygienekonzept der Teststelle, den Sachkundenachweis über die korrekte Abstrichnahme, den Handelsnamen des zum Einsatz kommenden Schnelltests und eine Versicherung zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften. Die Unterlagen müssen per Mail an schnelltest@lra-sm.de gesendet werden. Wenn das Amt den Antrag genehmige, komme ein Bescheid und das Testzentrum könne eröffnet werden.
Mitarbeiter des Fachdienstes Gesundheit würden vor Ort die notwendigen Schulungsnachweise kontrollieren, die ein Drittanbieter vorlegen müsse. Bei der Beantragung sollten die Nachweise zur Durchführung einer Schulung, die bei einem zertifizierten Träger erfolgen muss, vorgelegt werden.
11,50 Euro pro Test
Ob in den Schnelltestzentren alles nach Recht und Gesetz läuft, beispielsweise, ob die Tests korrekt durchgeführt werden und alle abgerechneten Tests auch tatsächlich vorgenommen wurden, kontrolliere der Fachdienst Gesundheit „stichprobenartig“. „Die Betreiber sind verpflichtet, die durchgeführten Tests zu dokumentieren und der KV sowie dem Fachdienst Gesundheit mitzuteilen“, teilt der Sprecher des Landratsamtes mit.
Die Abrechnung der Tests erfolgt laut Landratsamt „ausschließlich mit der KV“. Wie viel Geld der Drittanbieter bekommt, regelt eine bundesweite Testverordnung. Dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen entstehen in diesem Zusammenhang keine Kosten.
Die KV Thüringen erstatte allerdings nichts, sie agiere lediglich als Abrechnungsstelle. Auszahlungen erfolgen über das Bundesamt für Soziale Sicherung, ist auf Nachfrage von der KV zu erfahren. Seit 1. Juli 2021 werden acht Euro für die Durchführung des Tests (also den Abstrich) gezahlt, seit 1. Februar 2022 pauschal 3,50 Euro als Sachkosten für den Test. Im Dezember 2021 und Januar 2022 wurden kurzzeitig 4,50 Euro pro Test gezahlt.
KV nur Abrechnungsstelle
Wie viele Schnelltests insgesamt von den offiziellen Schnelltestanbietern im Landkreis Schmalkalden-Meiningen durchgeführt wurden, kann die Sprecherin der KV Thüringen nicht sagen. „Die Kassenärztlichen Vereinigungen nehmen einzig gemäß der entsprechenden Verordnung des Bundes die monatlichen Meldungen der registrierten Testanbieter entgegen. Uns obliegt damit die Aufgabe als Abrechnungsstelle. Überprüfen können wir ausschließlich formale Aspekte. Daten werden beim Bundesgesundheitsministerium gebündelt. Unserer Auffassung nach sind wir nicht befugt, bundeslandspezifische Daten zu Bürgertests herauszugeben“, teilt Luisa Ihle, Leiterin Stabsstelle Kommunikation/Politik der KV Thüringen, mit.
Die fachliche Kontrolle der Bürgertestzentren, so Ihle weiter, obliege den Gesundheitsämtern. Eine komplette, bundesweite Übersicht über die Ausgaben findet man beim Bundesamt für Soziale Sicherheit (www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/covid-19-krankenhausentlastungsgesetz/auszahlungsbetraege). Dort sind in einer Tabelle die Zahlungen für Corona-Tests unterteilt nach KV-Bezirken aufgeschlüsselt. Per 15. Februar sind demnach für „Testzentren Dritter“ in Thüringen 90 000 Euro gezahlt worden, für KV-Zentren beläuft sich die Summe auf 2,8 Millionen Euro. Die Ergebnisse der Bürgertests gehören laut Ihle nicht zum Prüfauftrag der KV. Die Ergebnisse werden den Gesundheitsämtern übermittelt.
Eine Übersicht über die Schnelltestangebote in der Region finden Sie täglich im Lokalteil unter der Rubrik „Corona-Test-Angebote“. Da sich die Öffnungszeiten der Schnelltestanbieter kurzfristig ändern können, rät das Landratsamt, sich unter www.lra-sm.de/schnelltest zu informieren. Hier stehen die tagesaktuellen Informationen. Diese Angaben beruhen auf einer wöchentlichen E-Mail-Abfrage des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen, das keine Gewähr für die Richtigkeit übernimmt. Im Zweifel sollte man den Schnelltest-Anbieter im Vorfeld telefonisch kontaktieren.