Schmalkalden - Nicht jedes behinderte Kind hat den Anspruch auf Schulbegleitung, das macht Angela Bauer gleich zu Beginn deutlich. Die "Erwartungshaltung" sei zwar weit verbreitet und hoch, aber nicht immer begründet. "Schulbegleiter heißt, einen Anspruch auf Eingliederung zu haben und zwar so, dass dem Kind die Teilhabe am schulischen Leben möglich ist", erklärt die erfahrene Fachbereichsleiterin im Landratsamt. Im Gesetz stehe, dass dafür eine wesentliche Behinderung vorliegen und die Besonderheit des Einzelfalls geprüft werden müsse.