Meiningen - Das Landratsamt warnt vor anonymen Abfallsammlungen. Unbekannte hatten mit Handzetteln dazu aufgerufen, Schrott und andere verwertbare Abfälle am Straßenrand zur Abholung bereitzustellen. Fachdienstleiterin Evelyn Warmuth weist deshalb auf die bundesweite gesetzliche Verpflichtung hin: "Abfälle aus privaten Haushalten sind grundsätzlich dem Landkreis zu überlassen, soweit man zu einer Verwertung selbst nicht in der Lage ist." Eine Ausnahme bestehe nur dann, wenn die Abfälle durch gemeinnützige oder gewerbliche Sammlungen ordnungsgemäß und schadlos verwertet werden und das auch entsprechend nachgewiesen wird. Das Unternehmen habe die Sammlung beim Thüringer Landesverwaltungsamt anzuzeigen und die Entsorgungsnachweise vorzulegen.