Schwallungen - Einen "gefährlichen Hund" gibt es künftig in Schwallungens Hundesteuersatzung nicht mehr - zumindest werden die als gefährlich geltenden Tiere nicht mehr per Rasseliste definiert. Damit folgte der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen dem Thüringer Landtag, der die umstrittene Liste bereits vor zwei Jahren wieder abgeschafft hat. Rassen wie Bullterrier oder Staffordshire Terrier werden nicht mehr von vorneherein als Kampfhunde eingeordnet, für die der Halter eine höhere Hundesteuer bezahlen muss. Künftig geht es um das Verhalten des einzelnen Tieres.