In Deutschland sind am 1. März weitere Corona-Schutzmaßnahmen weggefallen. So endet beispielsweise die Testpflicht für Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Damit entfällt für die Gesundheitsämter die gesetzliche Grundlage für Testungen auf das Corona-Virus und die Möglichkeit zur Abrechnung der Kosten für die Labore. Die Beauftragungen des Fachdienstes Gesundheit des Landkreises Schmalkalden-Meiningen für Schnelltestzentren und PCR-Teststellen sind daher zum 28. Februar ausgelaufen.