Neue Regeln – Update Keine Teststellen, neue Besucherregeln

Für Corona-Tests ist ab sofort der Hausarzt erster Ansprechpartner. Foto: dpa/Sina Schuldt

Mit dem Wegfall der Corona-Testpflicht sind auch alle Verträge mit den Teststellen im Landkreis ausgelaufen. Die Maskenpflicht für Besucher im Meininger Helios Klinikum bleibt jedoch erhalten.

 
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In Deutschland sind am 1. März weitere Corona-Schutzmaßnahmen weggefallen. So endet beispielsweise die Testpflicht für Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Damit entfällt für die Gesundheitsämter die gesetzliche Grundlage für Testungen auf das Corona-Virus und die Möglichkeit zur Abrechnung der Kosten für die Labore. Die Beauftragungen des Fachdienstes Gesundheit des Landkreises Schmalkalden-Meiningen für Schnelltestzentren und PCR-Teststellen sind daher zum 28. Februar ausgelaufen.

Das Gesundheitsamt informiert darüber, dass sich Bürger künftig im Falle eines Verdachts auf eine Covid-19-Infektion zur Abklärung an ihren Hausarzt wenden sollten. Dieser entscheidet dann, ob ein Schnelltest oder einen PCR-Test durchgeführt und durch ein Labor bestätigt werden muss. Eine solche Bestätigung der Infektion durch das Labor wird dann auch dem Fachdienst Gesundheit gemäß Infektionsschutzgesetz zugestellt.

Das Landratsamt in Meiningen betont, dass der Fachdienst Gesundheit seiner Beratungs- und Fürsorgefunktion selbstverständlich weiterhin nachkommt. Unter der Service-Hotline (03693) 485 40 00 können sich die Bürger des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zu Gesundheitsthemen und auch zum Thema Corona telefonisch beraten lassen. Zudem finden Interessierte alle wichtigen aktuellen Regelungen und Informationen auf der Homepage des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen (www.lra-sm.de)

Bei Helios in Meiningen werden die gesetzlichen Erleichterung bezüglich der Test- und Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen grundsätzlich begrüßt. Demnach sind die Test- und Maskenpflicht für die Mitarbeiter entfallen. Das Tragen von Atemschutzmasken im Umgang mit vulnerablen Personen oder bei sonstiger infektionshygienischer Notwendigkeit wird wie in der Vor-Pandemiezeit selbstverständlich fortgeführt. Patienten werden nur noch bei Symptomen via Antigenschnelltest getestet. Bei positivem Antigentest erfolgt ein PCR-Test. Besuche sind wieder ohne Covid-Test möglich. Die FFP2-Maskenpflicht für Besucher bleibt bis zum 7. April allerdings weiter bestehen.

Die restlichen Besucherregeln im Helios Klinikum Meiningen bleiben wie gehabt: Auf Normalstation ist ein Besuch täglich zwischen 14 und 19 Uhr ohne zeitliche Begrenzung möglich. Auf Intensivstation sind die Besuchszeiten zwischen 15 und 18 Uhr auf maximal eine Stunde und zwei Besucher pro Tag und Patient begrenzt. Während des gesamten Aufenthaltes müssen Besucher durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Die Begleitung durch eine minderjährige Person ist möglich. Isolationsbereiche oder -zimmer können nur mit einer ärztlichen Ausnahmegenehmigung besucht werden.

Die FFP2-Maskenpflicht für Besucher bleibt in Krankenhäusern, beim Arztbesuch und in weiteren medizinischen Einrichtungen bis zum 7. April bestehen. „Wir appellieren weiterhin an die Eigen- und Fremdverantwortung eines jeden Einzelnen, freiwillig Maske zu tragen, sich bei Erkältungssymptomen zu testen und bei Erkrankung Zuhause zu bleiben. Mitarbeitende tragen deshalb auch weiterhin eine Maske bei Betreten eines Patientenzimmers und bei Patientenkontakt“, macht Tamara Burkhardt, Sprecherin des Meininger Helios Klinikum sdeutlich.

Das Klinikum reagiert mit diesen Maßnahmen auf die Änderung der Richtlinien für Krankenhäuser in Thüringen zum 1. März. Ziel ist es, mit den Änderungen den Besuchern einen leichteren Zugang zu ihren Angehörigen zu ermöglichen. Gleichzeitig werden die weiterhin geltenden Richtlinien eingehalten.

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