Schmalkalden Kater wurde Opfer einer Tellerfalle

Dieses undatierte Handout-Foto der Polizeiinspektion Bayreuth-Land zeigt eine verbotene Tierfalle, ein sogenanntes Tellereisen. In einer ähnlichen Falle saß der dreijährige Kater auf grausame Weise fest auf einem Grundstück in Volkers. Foto: dpa

Ein Kater ist im Schmalkalder Ortsteil Volkers in ein illegal ausgelegtes Tellereisen geraten. Schwer verletzt musste das Tier eingeschläfert werden. Die Polizei ermittelt.

 
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Diese Bilder sind grausam und verstörend. Doch der Tierschutzverein Schmalkalden und Umgebung zeigt sie ganz bewusst auf seiner Facebook-Seite: Fotos von einer schwarz-weißen Katze, die in eine Falle mit einem Tellereisen geraten war. Sämtliche Weichteile und Knochen waren zertrümmert. Ein blutiges Bündel, so fanden die Tierschützer das Tier vor, nachdem sie zur Unterstützung bei der Sicherung einer schwer verletzten Katze gerufen worden waren.

Mit den Bildern vor Augen läuft es den Frauen noch heute eiskalt über den Rücken. Auch wenn der Vorfall schon mehrere Wochen zurückliegt. Vor Ort stellten sie fest, dass der drei Jahre alte Kater schon länger in der Falle hatte ausharren müssen. In der prallen Sonne, mit einem gebrochenen Oberschenkel und offenen Wunden, auf die sich unzählige Fliegen gestürzt hatten. Mehrere Madenstadien zerfraßen bereits das Fleisch. Die Tierschützer sind sich sicher: Der Kater hätte durch eine Beinamputation gerettet werden können, wenn er früher gefunden worden wäre. So konnte der herbeigerufenen Tierarzt den Vierbeiner nur noch einschläfern, um ihn von seinem Schmerz und Leid zu erlösen. Zuvor hatte die Feuerwehr den Kater aus der Falle befreit.

Polizeisprecherin Julia Kohl bestätigte auf Anfrage der Redaktion, dass sich der Vorfall auf einem Grundstück in Volkers ereignet hat und von einer Frau gemeldet worden war. Die Ermittlungen dauern gegenwärtig an.

Die Tierschützer prangern die Verwendung dieser „barbarischen und historischen Fallen“, die zum Beispiel Trapper in Kanada oder Alaska verwendeten, an und appellieren an die Öffentlichkeit, diejenigen zu melden, die diese Tellerfallen aufstellen.

Laut Bundesjagdgesetz ist die Verwendung von Tellereisen zum Fangen von Wild, wie Wolf und Wildschwein, strengstens verboten. Jeder Käufer dieser Geräte verpflichtet sich, Tellereisen ausschließlich zur Dekoration und zu Sammelzwecken zu verwenden.

Das Aufstellen von Tellereisen ist ein Verstoß gegen das Tierschutz- und Bundesjagdgesetz und wird strengstens bestraft. Tellereisen werden durch einen Tritt ausgelöst und zählen zu den grausamsten Tötungsapparaten weltweit: Schnappt die Falle zu, graben sich die scharfkantigen Zacken tief in das Bein des Tieres oder in den Hals. Das Auslegen von Tellereisen ist bereits seit 1995 in der Europäischen Union verboten, der Handel hingegen ist unverständlicherweise in Deutschland immer noch erlaubt. Daher kommen die grausamen Fallen auch immer wieder zum – verbotenen – Einsatz.

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