Christine (Name geändert) weiß nicht, was gerade passiert ist. Die Mutter zweier Töchter steht unter Schock. Sie lebt seit drei Jahren getrennt, seit einem Jahr geht es um das Umgangsrecht für ihre beiden kleinen Töchter. Das Paar war nicht verheiratet. Zu einem Termin ins Familiengericht nach Meiningen gekommen, nimmt man ihr noch vor Ort die Kinder weg. Man sagt ihr, es gäbe den Verdacht, ihr neuer Lebensgefährte soll ein Mädchen sexuell missbraucht haben. Das hatte der Kindsvater bei der Polizei angezeigt. Die elterliche Sorge geht an den Vater. Nach einer Befragung der Tochter bei der Polizei, Monate später, leitet diese keine weiteren Schritte ein. Doch das Aufenthaltsbestimmungsrecht bleibt beim Vater – aus Kindeswohlgründen.