Seit vielen Monaten gibt es in Schmalkalden und anderen Orten der Region jeden Montagabend Menschen, die sich zu einer Gruppe zusammenfinden und durch die Straßen der Stadt laufen. Ab und an laufen die Spaziergänger aber nicht nur auf den Gehwegen, sondern nutzen bewusst auch die Straße und halten damit den fließenden verkehr auf. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die Fahrbahnbenutzung und das Verhalten von Fußgängern auf Straßen und Gehwegen gleich über mehrere Paragraphen. darin „wird im Wesentlichen beschrieben, dass Fußgänger Gehwege zu benutzen haben, wenn diese verfügbar sind und die Benutzung der Fahrbahn nur erfolgen darf, wenn weder ein Gehweg oder Seitenstreifen verfügbar ist“, teilt Patrick Martin, Sprecher der Landespolizeidirektion Erfurt, mit, den die Redaktion zu diesem Sachverhalt anfragte. Ob die Spaziergänger, wenn sie trotz des Vorhandenseins eines Gehweges die Straße benutzen, den Sachverhalt einer Gefährdung des Straßenverkehrs erfüllen, könne man nicht pauschal sagen.