MEININGEN – Ein 30-jähriger Montagehelfer wurde zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und ein 18-jähriger Straßenbau-Azubi zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Der ältere Angeklagte muss 500 und der jüngere 250 Euro Schmerzensgeld an das 32-jährige Opfer überweisen, das sich zur linken Szene bekennt. Diese Zahlungen werden auf zivilrechtliche Schmerzensgeldansprüche, die das Opfer noch geltend machen will, nicht angerechnet.