Schlappe für Polizei Gericht: Marxisten sind keine „Gefährder“

Demonstration von MLPD-Anhängern in Meiningen. Foto:  

Die Polizei hat vor dem Verwaltungsgericht Meiningen eine Schlappe einstecken müssen: Einen der Schirmherren einer linken Musikveranstaltung als „Gefährder“ einzustufen, sei rechtswidrig, befand das Gericht.

 
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Meiningen - Der langjährige Vorsitzende der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD), Stefan Engel, ist zu Unrecht von der Polizei als „Gefährder“ behandelt worden. Das hat das Verwaltungsgericht Meiningen am Dienstag entschieden.

Mit der sogenannten „Gefährderansprache“ werden üblicherweise Personen etwa vor Demonstrationen oder auch Hooligans vor Sportveranstaltungen über etwaige Folgen von Rechtsverstößen informiert – was etwa als Hinweis wirken soll: „Wir haben ein besonderes Auge auf Sie.“

Im Fall von Engel, der aus Neustadt bei Coburg stammt und bis 2017 MLPD-Chef war, ging es um ein Musikfestival in Truckenthal (Landkreis Sonneberg) im Mai 2018, das von der Stadt Schalkau verboten und dann aber von einem Gericht wieder erlaubt worden war.

Die Verhandlung am Gericht in Meiningen war von einer Demonstration von gut 200 MLPD-Anhängern begleitet worden.

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