Um das wertvolle Nutzgewässer besser vor diesen Risiken zu schützen, hat der Landkreis nun in Abstimmung mit dem Trinkwasserversorger eine Allgemeinverfügung zum Schutz der Trinkwassertalsperre Scheibe-Alsbach erlassen. Sie ist im aktuellen Kreisamtsblatt 08/2020 vom heutigen 5. September bekanntgemacht und gilt damit ab diesem Tag unbefristet. Im ufernahen Geltungsbereich der besonders sensiblen Schutzzone I gelten demnach ab sofort wesentliche Verbote. So ist das Betreten der Schutzzone außerhalb bestehender Wege sowie das Befahren oder Parken mit Kraftfahrzeugen jedweder Art untersagt. Außerdem sind auch das Baden, die Nutzung von Wasserfahrzeugen sowie das Aufstellen beweglicher Einrichtungen - wie zum Beispiel Strandmuscheln, Zelten oder Grilleinrichtungen - streng verboten.
Ausnahmen gelten nur für Menschen, die eine vom Talsperrenbetreiber erteilte Berechtigung besitzen. Dieser Nachweis ist mitzuführen und der Wasserbehörde auf Verlangen vorzuzeigen.
Auch in Zukunft werden Kontrollen zur Durchsetzung der Allgemeinverfügung durchgeführt. "Zuwiderhandlungen gegen die ausgesprochenen Verbote können als Ordnungswidrigkeiten mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden", droht das Landratsamt an.
"Die Gesundheit unserer Bevölkerung ist unser höchstes Gut. In diesem Sinne wollen wir auf Grundlage unserer Allgemeinverfügung die Trinkwassertalsperre als solche noch effektiver schützen. Ich appelliere eindringlich an alle, sich an die Verbote zu halten und die lebenswichtige Funktion der Talsperre Scheibe-Alsbach für die Menschen unserer Rennsteigregion zu respektieren", erklärt Landrat Hans-Peter Schmitz.
Die Talsperre Scheibe-Alsbach wurde bereits 1944 in Betrieb genommen und 1992 saniert. Die Wasseroberfläche liegt heute bei 25 Hektar Größe. Sie fasst 2,1 Millionen Kubikmeter Wasser.