Laut Britta Merkel sei außerdem nicht geklärt, mit welcher Milch die Familie das Tier gefüttert habe. Hier vermutet die TI-Vorsitzende jedoch zumindest einen der Gründe, warum das junge Häschen frühzeitig verstorben ist. Die gehaltvolle Hasenmilch bei der Flaschenaufzucht zu ersetzen, bedürfe großer Erfahrung und notwendiger Ersatzstoffe. Würde falsche Milch gegeben, könne dies "schnell zum Tod führen".
Unwahr sei laut Britta Merkel nämlich in einigen Zeitungs-Berichten die Darstellung, dass Hasi dem Tierarzt zur Erstuntersuchung vorgestellt worden sei. "Vielmehr wurde Hasi aufgrund mehrtägiger Nahrungsverweigerung und Blähungen schließlich zum Tierarzt gefahren", so die Darstellung der Tierschützerin. Als der Junghase schließlich im Tierheim angekommen sei, sei er "hochgradig abgemagert" und gleichzeitig "kugelrund aufgebläht" gewesen und hätte keinerlei Saugreflexe mehr gezeigt. "Die medienwirksame ‚Aufzucht‘ von ‚Hasi‘ war ein langanhaltendes Martyrium für den kleinen Junghasen: gestresst durch den Hund, mit untauglicher Flüssigkeit gefüllt in unnatürlicher, krankmachender Haltung. Die Geschichte von ‚Hasi‘ grenzt eher an Tierquälerei als an eine letztendlich gescheiterte Rettungsaktion."
Immer wieder Thema in den früheren Berichten war auch die rechtliche Einordnung des Geschehens. Denn in Deutschland kann es strafbar sein, ein Wildtier aufzunehmen. Nach Paragraph 45, Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es nur in offensichtlicher Not erlaubt, Wildtiere "vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften ferner zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen". Aber dann nur nach Absprache mit der Polizei oder dem Jagdpächter.
Während Familie Mahr angab, das die zuständige Jagdpächterin informiert gewesen sei, was sogar Landtagsabgeordneter Steffen Vogel als Anwalt und Vorsitzender der Kreisgruppe Haßfurt des Landesjagdverbandes Bayern bestätigte, stellt Britta Merkel dies offen in Frage. Zumindest die zuständige Person sei ihres Wissens nach nicht involviert gewesen, folglich habe auch ihr Einverständnis gefehlt. Ob die vermeintlich wohlgesinnte Rettungsaktion von Hasi nun also auch rechtliche Folgen hat, bleibt derzeit offen.
Britta Merkel betont in diesem Zusammenhang allerdings: "Wildtiere sind kein Allgemeingut." Nur weil der Hase in den Garten der Familie gelaufen sei, gehe dieser nicht automatisch in deren Eigentum über. Und die meisten Wildtiere würden entgegen der allgemeinen Auffassung sehr wohl wieder von deren Eltern angenommen - auch nach einem kurzzeitigen Kontakt mit Menschen. Völlig unabhängig davon müsse das Ziel einer jeden Aufzucht im Notfall sein, das Tier nach der Genesung wieder in die Natur zurück zu führen.
Damit die Bürger aus der Geschichte um den verstorbenen Hasi und Hund Laslo zumindest die richten Lehren ziehen und das Fehlverhalten aus früheren Berichten nicht Schule mache, richtet die Tierschutzinitiative im Kreis Haßberge eine Bitte an alle: " Wenn man ein vermeintlich verwaistes Wildtier findet, sollte man es erst über mehrere Stunden beobachten, um zu sehen, ob das Muttertier kommt. Wenn ein Tier verletzt ist oder apathisch wirkt, bitte nehmen Sie Kontakt mit einer Wildtierauffangstation auf. Die Fachleute werden sie dann über die weitere Vorgehensweise beraten und unterstützen."