Sachsenbrunn - Eine umfangreiche Tagesordnung hatten die Sachsenbrunner Gemeinderäte auf ihrer Zusammenkunft im Oktober abzuarbeiten. Unter anderem beschloss der Gemeinderat die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer der Gemeinde Sachsenbrunn. Die Hebesätze für die Grundsteuer A (für agrarisch, also land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen) wird von 271 Prozent auf 300 Prozent festgesetzt. Die Grundsteuer B (für bebaute und bebaubare Grundstücke) steigt von 389 Prozent auf 390 Prozent - das ist ein Prozentpunkt, der sich auf den Rechnungen an die Hausbesitzer nur wenig bemerkbar machen wird. Die Gewerbesteuer verbleibt bei 395 Prozent. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst, ist von Bürgermeister Mike Hartung zu erfahren. Die Faktoren fließen in eine Rechnung ein, die unter anderem einen fiktiven Wert der Grundstücke beziehungsweise den Ertrag eines Unternehmens berücksichtigt.