„Um eine koordinierte, zukunftssichere städtebauliche Entwicklung im gesamten Stadtgebiet voranzutreiben und voraussehbare Bedürfnisse im Stadtgebiet Römhild darzustellen, ist ein genehmigter Flächennutzungsplan Grundvoraussetzung“, heißt es zur Begründung des zu erstellenden Flächennutzungsplanes. Während ein solcher Plan für den Bereich der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft „Gleichberge“ vorliegt und nach wie vor für die weitere Entwicklung eine Voraussetzung darstellt, existiert ein solcher aus der ehemaligen Gemeinde Gleichamberg nicht.