Rinder-Seuche Rinderhalter sollten sich informieren

Für die Untersuchung und Verbringung von Rindern gelten besondere Bestimmungen. Foto: fotoart-af.de

Das Landratsamt erlässt eine neue Allgemeinverfügung, die das Halten von Rindern im Landkreis Schmalkalden-Meiningen betrifft.

 
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Meiningen - Das Landratsamt vollzieht die Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus 1.

Die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) ist eine hochansteckende Infektionskrankheit des Rindes, die in den letzten Jahren im Landkreis Schmalkalden-Meiningen und im Freistaat Thüringen erfolgreich bekämpft wurde. Um die erreichten Erfolge zu festigen, informiert der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen nun alle Rinderhalter, dass im Rahmen der Anerkennung des gesamten Freistaates Thüringen als BVDV-seuchenfreie Region ab dem 1. Januar zwingend besondere tierseuchenrechtliche Bestimmungen zur Untersuchung und beim Verbringen von Rindern von allen Tierhaltern einzuhalten sind. Die Allgemeinverfügung dazu ist auf der Homepage des Landratsamtes einzusehen. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung gerne zur Verfügung, Tel. (03693) 485-8163 und -8164.

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