„Schlicht und ergreifend falsch“
Ablehnend äußerten sich die Bürgermeister zur geplanten Aufhebung des Verbots von Windkraftanlagen im Biosphärenreservat. Staatssekretär Vogel erwiderte, dass deshalb ja nicht gleich das gesamte Biosphärenreservat „verspargelt“ würde. Nach der Einschätzung seines Hauses gehe es lediglich um zwei neue Windvorranggebiete. Außerdem würde die Verantwortung hierfür „im Ermessen der Region, der Bürgermeister und der Regionalen Planungsgemeinschaft liegen, ob und wo Vorrangflächen ausgewiesen werden.“
Hierzu stellt Martin Henkel fest: „Diese Aussage des Staatssekretärs ist schlicht und ergreifend falsch. Zuerst muss festgestellt werden, dass die Regionalen Planungsgemeinschaften (RPG) kein kommunales Gremium sind, sondern Teil der staatlichen Landesplanung. Zwar entsenden die Städte mit über 10 000 Einwohnern je einen Vertreter und auch über die Kreise und Kreistage werden einige wenige Vertreter entsandt. Dennoch haben diese als Mitglieder der RPG dann dort nicht kommunale, sondern landesplanerische Entscheidungen gesetzeskonform zu treffen. Aus den Gemeinden des Biosphärenreservats Rhön sind lediglich Bürgermeisterin Manuela Henkel (Stadt Geisa) und Bürgermeister Erik Thürmer (Stadt Kaltennordheim) durch die jeweiligen Kreistage (Wartburgkreis und Landkreis Schmalkalden-Meiningen) in der RPG vertreten. Fakt ist, dass in dem Moment, in dem das Verbot aufgehoben wird, ,alle Dämme brechen’ und regionalen Akteure in den Städten und Gemeinden faktisch kein Mitspracherecht mehr haben. Die RPG sind durch Bundesgesetz verpflichtet, 2,2 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiet Wind auszuweisen. Aktuell sind im Bereich der RPG Südwestthüringen lediglich 0,15 Prozent als Vorranggebiet ausgewiesen, von denen aber noch ein Teil unbebaut ist. Real liegt man etwa bei 0,11 Prozent. Selbst die bisherigen Betrachtungen für zukünftige Erweiterungen kommen lediglich auf 0,3 Prozent. Dabei sind höchst problematische Flächen wie W4 zwischen Stadtlengsfeld und Bad Salzungen sogar bereits mit eingerechnet.“
Schutzziel „ins Absurde geführt“
Aktuell, so Henkel, würden sich die Anlagen gegenüber dem jetzigen Stand fast verdreifachen. Die 2,2-Prozent-Vorgabe des Bundes und des Thüringer Umweltministeriums bedeute im Bereich der RPG Südwestthüringen das 20-fache des aktuellen Bestandes an Windkraftanlagen. Die Regionalen Planungsgemeinschaften sind per Gesetz gezwungen, diese Vorgaben umzusetzen, erklärt der Vorsitzende des Rhönforums. „Sollten sie dies bis Mitte 2024 nicht erreichen, sieht die Gesetzeslage in Thüringen vor, dass das zuständige Ministerium dann die Planungshoheit direkt an sich zieht. Wenn das Windkraftverbot im Biosphärenreservat aufgehoben wird, darf man sich sicher sein, dass aufgrund der guten Windhöffigkeit und der geringen Siedlungsdichte hier eine massive Verspargelung erfolgen wird. Damit wäre das wesentlichste Schutzziel des Biosphärenreservats Rhön, der Schutz des Landschaftsbildes, ins Absurde geführt.“