Rente Warum zahlen Beamte nicht in die Rentenversicherung ein?

Malte Hombergs
Die Regeln für Staatsdiener unterscheiden sich stark von denen für Angestellte. Foto: imago images//Jan Huebner

Beamte zahlen nicht in die Rentenversicherung ein. Dafür beziehen sie auch keine Rente – Beamte bekommen ihre Pension. Warum gibt es diese beiden Systeme und nicht einfach eine Rente für alle?

 
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Das Berufsbeamtentum scheint so alt wie das Staatswesen selbst. Schon vor tausenden Jahren nahmen im altem Ägypten Beamte Hoheitsaufgaben war.

In Deutschland gilt der im 18. Jahrhundert wirkende König Friedrich Wilhelm I. als Vater des Berufsbeamtentums. Zur Sicherung der Loyalität der Staatsdiener stand der Staat als Dienstherr mit einer in der Regel lebenslangen Fürsorgepflicht ein.

Im Kontrast dazu begann die Geschichte der Rentenversicherung für Arbeiter und später auch für Angestellte erst Ende des 19. Jahrhunderts unter Otto von Bismarck. Arbeiter zahlten einen Teil Ihres Gehaltes in die Rentenversicherung ein, vom Arbeitgeber gab es einen ebenso hohen Beitrag dazu, der Staat bezuschusste diese Zahlungen. Nach Erreichen der Altersgrenze zahlte die Rentenversicherung die Rente aus.

Diskussionen beide Systeme zusammenzulegen

Von da an bestanden zwei separate Versorgungsmechanismen – einer für Beamte und der andere für Arbeiter und Angestellte.

Einfach gesprochen ist es von der Industrialisierung bis heute so geblieben. Das Berufsbeamtentum hat eigene Vergütungs- Besteuerungs- und Versicherungsregeln. Parallel dazu bestehen die Regeln für Angestellte. Immer wieder kochen Diskussionen hoch die Systeme zusammenzulegen, sowohl im Bereich der Krankenkassen als auch im Bereich der Altersversorgung. Dies gilt sowohl Verwaltungstechnisch als auch rechtlich als extrem anspruchsvolles Vorhaben, einige Experten äußern Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer gemeinsamen Rentenkasse.

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