Dem Urlaub am Meer steht nichts mehr im Weg
Der Deutsche Reise-Verband (DRV) bejubelt die neuen Regeln: „Das ist eine ausgesprochen gute Nachricht und ein Signal der Zuversicht. Das eröffnet Urlaubern und auch den Unternehmen der Reisewirtschaft wieder eine positive Perspektive“, erklärt DRV-Präsident Norbert Fiebig. „Mit diesem Beschluss kommt die Bundesregierung unserem bereits im vergangenen Jahr ausgearbeiteten Vorschlag ‚Test statt Quarantäne‘ nach. So haben auch diejenigen, die noch keine Möglichkeit hatten geimpft zu werden, die Möglichkeit, ohne Quarantäne zu verreisen. Dem Sommerurlaub am Mittelmeer, nach dem sich so viele Menschen sehnen, steht nichts mehr im Weg.“
Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz hatte bereits am Dienstag am Rande des Ludwig-Erhard-Gipfels in München gefordert, dass Deutschland seine Einreisebedingungen neu regelt. Es sei ja durchaus nachvollziehbar, so Kurz, dass es Quarantäne-Regeln brauche, wenn auf der einen Seite der Grenze die Ansteckungen zehn oder 20 mal so hoch seien wie auf der anderen Seite. „Aber wenn die Ansteckungszahlen ungefähr gleich sind oder in einem Nachbarland sogar niedriger sind als im eigenen Land, dann ist dies schwer argumentierbar.“
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Vor dem Hintergrund der anstehenden Urlaubssaison wollte der Bund offenbar überall dieselben Bedingungen schaffen. Eine gute Idee, denn das bisher geltende Regelwirrwarr benachteiligte nicht nur Familien. Es war auch von Bundesland zu Bundesland völlig unterschiedlich und damit ungerecht. So musste man zum Beispiel bisher in Nordrhein-Westfalen nicht in Quarantäne, wenn man aus einem Risikogebiet zurückkam, in dem die Zahlen besser sind als im Heimatkreis.
Allerdings hat ist die Situation in einem Punkt schwieriger geworden. Bisher gab es in der baden-württembergischen Landesverordnung eine Sonderregel für Besuche bei Verwandten im Ausland. Wer Onkel, Tante, Opa oder Oma in Kroatien oder der Türkei besuchen wollte konnte bei der Rückreise mit einem negativen Test die Quarantäne abwenden. Nun muss man darauf achten, ob die Verwandtschaft in einem Hochinzidenzgebiet wohnt. Denn nach der neuen Bundesregelung macht es keinen Unterschied mehr, ob Urlauber in Regionen mit einer Inzidenz über 200 bei Verwandten oder im Hotel schlafen. Nun vermeiden Einreisende nur dann die Quarantäne, wenn sie ihre Familie nicht länger als 72 Stunden besucht haben.
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