Erfurt - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilte die Thüringer wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 4000 Euro und zu einem Liga-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit. Das teilte der Verein am Mittwoch mit.

Zugleich hob hat das Sportgericht die Bewährung des Urteils vom 15. Januar 2016 auf. Ein Zuschauer-Teilausschluss nach Zuschauer-Vorkommnissen im Rahmen von drei Meisterschaftsspielen war damals für ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt worden.

Damit finden die ersten beiden Erfurter Rückrunden-Heimspiele am 4. Februar gegen den FSV Frankfurt und am 18. Februar gegen die Sportfreunde Lotte unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Erfurt hat dem Urteil zugestimmt.

Erfurter Anhänger hatten während des Drittliga-Heimspiels gegen den Chemnitzer FC am 26. November 2016 massiv Pyrotechnik gezündet. Darüber hinaus hatten Erfurter Zuschauer ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt. Das wurde nun bestraft. dpa