Ein medizinischer Geschäftsführer?
Eine dezidierte Meinung hat der Oberarzt auch zu der Rolle, die die einzelnen Regiomed-Kliniken nach der von der Bundesregierung geplanten Krankenhausreform spielen sollten. Seiner Meinung nach habe man jetzt die Chance mit dem Neubau in Coburg ein Krankenhaus zu schaffen, das der künftigen Versorgungsstufe eins entspricht. Die drei weiteren Häuser könnten dann Aufgaben der sogenannten angepassten Versorgung erfüllen. „Es macht Sinn medizinische Schwerpunkte zu bilden und nicht überall die gleiche Ausstattung vorzuhalten“, argumentiert der Betriebsratsvorsitzende aus Coburg. Von einer guten und wirtschaftlichen Organisation profitierten die Gesellschafter schließlich gemeinsam. In diesem Zusammenhang plädiert Lücke auch für die Schaffung der Stelle eines medizinischen Geschäftsführers, der quer über alle Häuser den Einsatz von Ausrüstung und Personal koordinieren könnte.
Konzernintern gibt es freilich auch andere Stimmen, die die Rolle der Betriebsräte bei der Bewältigung der zurückliegenden Probleme kritisch sehen. Auch die Arbeitnehmervertreter wären nicht in der Lage gewesen ihre Kontrollfunktion auszuüben und Fehlentscheidungen früherer Geschäftsführer zu verhindern, heißt es. Ferner existiert eine juristische Einschätzung, die die Ansicht stützt, dass sich das Urteil des Oberlandesgerichts Jena vom Jahr 2014 nur auf den Aufsichtsrat von Regiomed bezieht. Sollte man eine Art Beirat gründen, müsse dieser wohl nicht paritätisch besetzt werden.
Welches Modell sich am Ende zur Unternehmensführung von Regiomed durchsetzen wir, ist momentan unklar. Der Gedanke, dass die Zahl der Kommunalpolitiker an der Spitze des Krankenhauskonzerns durch die Schaffung eines Beirats zugunsten von Fachleuten abnehmen wird, erscheint als unwahrscheinlich. Wie zu hören ist, drängen schon jetzt politische Gremien darauf, dass sie in so einem Fall wenigsten als nicht stimmberechtigte Mitglieder an Beratungen teilnehmen könnten.