Rechtsextremismus Staatsanwälte verzichten auf Rechtsmittel im Höcke-Prozess

Björn Höcke (M), Vorsitzender der Thüringer AfD, ist vor der Urteilsverkündung durch die geöffnete Tür des Gerichtssaals im Justizzentrum Halle/Saale zu sehen. Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Das Landgericht Halle hat AfD-Politiker Björn Höcke zu einer Geldstrafe verurteilt. Seine Anwälte haben Revision eingelegt. Die Staatsanwaltschaft ist mit der Strafe hingegen zufrieden.

 
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Halle - Die Staatsanwaltschaft Halle verzichtet auf Rechtsmittel gegen das am vergangenen Dienstag verkündete Urteil gegen den AfD-Politiker Björn Höcke. Mögliche Rechtsmittel seien zwar geprüft worden, die verhängte Strafe sei jedoch "nicht unvertretbar", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Dennis Cernota, am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Höcke war zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er nach Ansicht des Gerichts wissentlich in einer Rede eine verbotene Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP verwendet hatte. Er hatte die Vorwürfe gegen sich vor Gericht bis zuletzt zurückgewiesen.

Im Schuldspruch sei das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft weitestgehend gefolgt, sagte Cernota. Die Staatsanwaltschaft sei damit zufrieden. Vor Urteilsverkündung hatte sie eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe über 10.000 Euro für Höcke gefordert. Das Gericht hatte den Politiker zu 100 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt. Diese Strafe liege nach Ansicht der Staatsanwaltschaft "im Rahmen des Ermessensspielraums, den der Bundesgerichtshof den Tatrichtern bei Urteilsfindung zubilligt", sagte Cernota.

Höckes drei Anwälte haben dagegen jeweils Revision gegen das Urteil eingelegt. Das Urteil gegen den 52 Jahre alten Thüringer AfD-Chef wird durch das Einlegen von Rechtsmitteln zunächst nicht rechtskräftig. Nun geht der Fall an den Bundesgerichtshof. Dieser prüft das Urteil auf Gesetzesverletzungen - es werden also nicht noch einmal Beweise erhoben.

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