Nürnberg (dpa/lby) - Im Prozess um die tödlichen Schüsse eines 29 Jahre alten Mannes in Nürnberg lehnt die Verteidigung nach mehr als fünfmonatiger Verhandlung die Mitglieder der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth als befangen ab. Der Antrag kam am Dienstag vonseiten der Verteidigung, als eigentlich schon die Urteilsverkündung in dem Prozess geplant war. Die Staatsanwaltschaft beantragte, den Befangenheitsantrag als unbegründet zurückzuweisen, weil er lediglich der Verschleppung des Verfahrens diene.